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Schenken und Erben

Abriss wegen Gebäudemängeln: Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim kann entfallen

Wird ein geerbtes Haus vor Ablauf der Zehnjahresfrist abgerissen, kann nachträglich Erbschaftsteuer anfallen. Das kann selbst dann gelten, wenn der Erbe das Familienwohnheim wegen erheblicher Mängel abreißen lässt.

Zur Steuerpflicht bei Übertragung des Familienheims im Todesfall

Geht das Familienheim als Erbanteil oder Vermächtnis auf den überlebenden Ehe- oder Lebenspartner über, ist diese Übertragung von der Erbschaftsteuer zunächst befreit. Der Erwerber muss die Familienwohnung aber nach dem Todesfall 10 Jahre lang selbst bewohnen.

Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim im Fall der Renovierung

Ein Sohn wurde nach dem Ableben seines Vaters Alleineigentümer des u. a. zum Nachlass gehörenden bisher vollständig selbst genutzten Zweifamilienhauses.

Befreiung von der Erbschaftsteuer bei Erwerb eines Familienheims setzt zivilrechtliches Eigentum voraus

Vererbt der Erblasser an seinen überlebenden Ehegatten eine im Inland, der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum gelegene Wohnung, die der Erblasser bis zu seinem Tod zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat (Familienheim), bleibt dies unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Keine Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim bei krankheitsbedingtem Wohnungswechsel innerhalb des Hauses

Eine Mutter zog krankheitsbedingt vom Obergeschoss in das Erdgeschoss ihres Zweifamilienhauses.

Erbschaftsteuerliche Nachlassverbindlichkeiten

Vom Erben gezahlte Einkommensteuervorauszahlungen des Erblassers sind erbschaftsteuerliche Nachlassverbindlichkeiten.

Reform des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts wird umgesetzt

Der Gesetzgeber hat sich nach schwierigen Verhandlungen auf eine Reform des bestehenden Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts geeinigt. Die Reform war nötig, da Teile des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts für verfassungswidrig erklärt wurden.

Schenkungsteuer durch zinslose Kreditgewährung an Lebensgefährtin

Die zinslose Kreditvergabe kann bei der Prüfung durch das Finanzamt für Probleme sorgen. Denn durch die Zinslosigkeit kann der Kredit dort durchaus auch als der Schenkungssteuer unterliegend angesehen werden.

Informationen rund um die Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Erbschafts-und Schenkungssteuer ist immer wieder ein heiß diskutiertes Thema und derzeit in aller Munde. Insbesondere das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2014 und die damit verbundene Frist zum 30. Juni 2016 beschäftigen uns in der steuerlichen Beratung.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer auf dem Prüfstand: Übertragung von Betriebsvermögen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verschonungsregelungen im Erbschaftsteuergesetz für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Schenkungen sind dem Finanzamt anzuzeigen!

Grundsätzlich sind Erbfälle und Schenkungen dem Finanzamt anzuzeigen. Nach § 30 ErbStG hat der Erwerber (egal ob durch Erbfall oder Schenkung erworben!) dem Finanzamt binnen 3 Monaten nach Kenntnis der Schenkung oder der Erbschaft dies anzuzeigen.

Erbschaftsteuer und Betriebsvermögen

Die Gestaltung des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts ist bereits jahrzehntelang ein „Streitpunkt“ zwischen Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht.

Erbschaftsteuer-Festsetzungen nur noch vorläufig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält das seit 2009 geltende Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig und hat das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur weiteren Prüfung vorgelegt.

Steuerschulden des Erblassers für das Todesjahr sind Nachlassverbindlichkeiten

Die auf den Erben entfallenden Abschlusszahlungen für die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig.

Erbschaftsteuer

Es mehren sich die Anzeichen, dass die zurzeit geltenden relativ großzügigen Befreiungsmöglichkeiten beim Übergang von Betriebsvermögen eingeschränkt werden könnten.

Vollmachten für Angehörige

Nur wer über eine Vollmacht verfügt, kann bei Unfall oder schwerer Krankheit für den Patienten Entscheidungen treffen.

Geerbtes Schwarzgeld

Illegale Konten im Ausland können gravierende Folgen für die Erben von Steuerhinterziehern haben.

Steuerbefreiung für ein Familienheim im Fall der Renovierung

Wird im Todesfall ein Familienwohnheim von Eltern auf Kinder übertragen, kann die Übertragung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erfolgen.

Besteuerung des Pflichtteils bei der Erbschaftsteuer

Wer darf den Pflichtteil des Erbes beanspruchen und wann wird die Erbschaftssteuer fällig?

Hofübergabe - Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

Teilweiser Ausschluss der Übernahme eines pflegebedingten Mehrbedarfs

Kontakt
Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart

Telefon 0711 / 38 07 90-0
Telefax 0711 / 38 07 90-10

info@mayer-und-kollegen.de

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