Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Januar 2013
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Als Reaktion hierauf hat nun die Finanzverwaltung beschlossen, sämtliche Festsetzungen nach dem 31.12.2008 entstandener Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer vorläufig durchzuführen. Es sollte somit künftig nicht mehr erforderlich sein, Einspruch einzulegen, um den Steuerfall bis zu einer Entscheidung des BVerfG "offen" zu halten.
Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben
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