Pendlerpauschale steigt!
Arbeitnehmer mit längeren Fahrwegen sollen ab 2021 steuerlich entlastet werden.
» Weiterlesen
Veröffentlicht im September 2018
Dieser Artikel wurde vor etwa 3 Jahren veröffentlicht und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.
Die Wohnung muss beim überlebenden Ehegatten (Erwerber) unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt werden.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Steuerbefreiung nur gegeben ist, wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Tods zivilrechtlicher Eigentümer der Wohnung war.
Im entschiedenen Fall hatte die Erblasserin (Ehefrau) eine Wohnung gekauft und bereits mit ihrem Ehegatten bezogen. Sie war allerdings noch nicht als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen, sondern ihr Anspruch auf Verschaffung des Eigentums war durch eine Auflassungsvormerkung gesichert. Der Ehegatte konnte damit nur diesen Verschaffungsanspruch erwerben, der nicht mit dem zivilrechtlichen Eigentum gleichzusetzen ist. Obwohl er später mit Eintragung im Grundbuch zum Eigentümer wurde, musste er den Erwerb mit dem Verkehrswert der Wohnung der Erbschaft-steuer unterwerfen.
Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben
Arbeitnehmer mit längeren Fahrwegen sollen ab 2021 steuerlich entlastet werden.
» Weiterlesen
Bundesregierung im Dialog mit der Europäischen Kommission um eine außergerichtliche Einigung in Sachen Umsatzsteuerpauschalierung für alle Betriebsgröße zu erreichen.
» Weiterlesen
Wichtige Informationen zur Novemberhilfe und zur Antragsstellung.
» Weiterlesen