Erbschaftsteuer und Betriebsvermögen

Die Gestaltung des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts ist bereits jahrzehntelang ein „Streitpunkt“ zwischen Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 11 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Mit Datum vom 27. September 2012 hat der Bundesfinanzhof nun erneut einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dieser Vorlagebeschluss könnte erneut dazu führen, dass das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht nicht verfassungsgemäß ist – wir verweisen auf unsere blattgrün Ausgabe vom Februar 2013.

Das jetzige Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuerrecht – gültig seit 2009 – sieht zwar eine realitätsnahe Bewertung von Betriebsvermögen vor – es gibt jedoch auch umfangreiche Befreiungsvorschriften. Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Gewerbebetriebe und Beteiligungen können – unter Ausnutzung der Befreiungsvorschriften – mit einer geringen Belastung in die nächste Generation übergeben werden. Aktuell ist also eine steueroptimierte Übertragung von Betriebsvermögen in der überwiegenden Anzahl der Fälle möglich.

Die Vorlage des Bundesfinanzhofes an das Bundesverfassungsgericht greift nun aber gerade die Verschonungsregelungen als nächsten verfassungsrechtlich kritischen Punkt des Erbschafts- und Schenkungs-steuergesetzes auf.

Es geht nun also nicht mehr um die Frage der Bewertung des Vermögens, sondern um die umfangreichen Verschonungsregeln, die in vielen Fällen zu einer steuerfreien Übertragung führen.

Bereits vor Weihnachten hat sich eine Verschärfung im Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts angedeutet. So genannte Cash-GmbHs sollten nicht mehr in den Genuss der Steuerbefreiung kommen. Diese Neuregelung wurde jedoch im Vermittlungsausschuss gekippt.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ist es empfehlenswert – in Situationen, in denen es neben der steuerlichen Situation auch menschlich und wirtschaftlich passt, über eine Übertragung von Betrieben nachzudenken.

Diese Artikel könnten Sie interessieren
Mindestlohn 2024: Wichtige Änderungen für Arbeitgeber und Minijobber

Der gesetzliche Mindestlohn erfährt 2024 eine Anhebung von über 3 %, die weitreichende Auswirkungen auf Arbeitgeber, Arbeitnehmer und insbesondere Minijobber haben wird. In diesem Beitrag erörtern wir die wichtigsten Änderungen und deren Bedeutung.

» Weiterlesen

Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.

» Weiterlesen

Drittes Entlastungspaket - Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber haben die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das sieht die sog. Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung laut einer Mitteilung vom 28.09.2022 auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet.

» Weiterlesen