Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Februar 2012
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Es sind die ersten Verfahren beim Verfassungsgericht anhängig. Die politische Stimmung und der Geldbedarf der öffentlichen Hand sprechen gegen eine Weiterführung der zurzeit bestehenden Möglichkeiten. Wir gehen davon aus, dass ab dem Jahr 2014 mit einer Änderung der derzeit günstigen Regelungen zu rechnen ist.
Erfahrungsgemäß erfordert eine Betriebsübergabe einen erheblichen zeitlichen Vorlauf, um zu einer tragfähigen Lösung im familiären Umfeld zu gelangen. Wir empfehlen daher mit entsprechenden Vor-bereitungen zeitnah zu beginnen, so dass bei einer absehbaren Gesetzesänderung kurzfristig reagiert werden kann.
Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben
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Arbeitgeber haben die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das sieht die sog. Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung laut einer Mitteilung vom 28.09.2022 auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet.
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Der Finanzausschuss hat angesichts der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben.
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