Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im August 2013
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Bei Schenkungen trifft diese Verpflichtung auch den Schenker!
Es bedarf nur dann keiner Anzeige, wenn der Erwerb auf einer, von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul, eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht – und sich aus dieser der Erwerber unzweifelhaft ergibt!
Diese Befreiung gilt jedoch nicht, wenn zum Erwerb Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen gehört.
Wird eine Schenkung oder eine Zweckzuwendung notariell oder gerichtlich beurkundet ist ebenfalls keine Verpflichtung zur Anzeige gegeben.
Bitte informieren Sie uns über Schenkungen – wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Verpflichtungen.
Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben
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