Steuerschulden des Erblassers für das Todesjahr sind Nachlassverbindlichkeiten

Die auf den Erben entfallenden Abschlusszahlungen für die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 12 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Dies gilt entpsrechend seiner Erbquote und einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Bei einer Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten sind Abschlusszahlungen für das Todesjahr aufzuteilen und als Nachlassverbindlichkeiten beim jeweiligen Erben abzugsfähig. Die Steuerschulden müssen eine wirtschaftliche Belastung sein. Verwirklicht der Erbe selbst einkommensteuerrelevante Tatbestände z. B. beim Zufluss nachträglicher Einnahmen aus einer ehemaligen Tätigkeit des Erblassers, sind die darauf entfallenden Einkommensteuerzahlungen des Erben keine Nachlassverbindlichkeiten (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofes).

Diese Artikel könnten Sie interessieren
Mindestlohn 2024: Wichtige Änderungen für Arbeitgeber und Minijobber

Der gesetzliche Mindestlohn erfährt 2024 eine Anhebung von über 3 %, die weitreichende Auswirkungen auf Arbeitgeber, Arbeitnehmer und insbesondere Minijobber haben wird. In diesem Beitrag erörtern wir die wichtigsten Änderungen und deren Bedeutung.

» Weiterlesen

Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.

» Weiterlesen

Drittes Entlastungspaket - Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber haben die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das sieht die sog. Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung laut einer Mitteilung vom 28.09.2022 auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet.

» Weiterlesen