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Einkommensteuer

Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit

Ein Übungsleiter erzielte aus seiner Tätigkeit im Streitjahr Einnahmen von 108,00 €.

Solaranlagen, Blockheizkraftwerke und Co. müssen eingetragen werden

Das Marktstammdatenregister ist ein amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen

Übungsleiterpauschale und Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht in der Sozi-alversicherung setzt die Erzielung von Arbeitsentgelt voraus.

Keine Grundrente für Landwirte

Die Grundrente ist seit längerem in aller Munde. Im November hat sich die große Koalition dann auf Eckpunkte geeinigt und die Grundrente soll ab 2021 ausbezahlt werden.

Spenden bis 200 Euro auch ohne Quittung Sonderausgaben

Zu steuerbegünstigten Organisation gehören Kirchen, Universitäten, staatliche Museen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen.

Steuerliche Behandlung der Instandhaltungsrücklage für Eigentumswohnungen

Bei Mietwohnungen kann die Instandhaltungsrücklage als Werbungskosten abgezogen werden. Anders verhält es sich, wenn mit diesen Beträgen Investitionen finanziert werden, die zu Herstellungskosten führen.

Steueridentifikationsnummer gewinnt an Bedeutung durch Registermodernisierungsgesetz

Die Steuer-Identifikationsnummer soll zu einer Art Bürgernummer werden, die einer Behörde den einfachen Zugriff auf bereits vorhandene Daten zu einer Person bei einer anderen Behörde ermöglicht.

Mieterkaution zunächst keine steuerpflichtige Einnahme

Wenn die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses einbehalten wird, weil der Mieter z. B. in der Wohnung Schäden hinterlassen hat, ist die Kaution als steuerpflichtige Einnahme zu behandeln.

Kinderbetreuungskosten: Kein Abzug steuerfrei gezahlter Zuschüsse

Im vorliegenden Fall waren die Kläger in Höhe des Arbeitgeberzuschusses nicht wirtschaftlich belastet, sodass ihnen keine Aufwendungen entstanden sind.

Steuerliche Erleichterungen für freiwillige Helfer in Impfzentren

Freiwillige Helfer können nun vom Übungsleiter oder vom Ehrenamtsfreibetrag profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind.

Kurzarbeit: Notwendigkeit einer Einkommensteuererklärung

Das Kurzarbeitergeld ist als Lohnersatzleistung steuerfrei.

Freigrenze für Sachbezüge und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge wird angehoben.

WEG: Auch während der Corona-Pandemie sind „Geisterversammlungen“ nicht rechtmäßig

Beschlüsse, die nur in Anwesenheit des Verwalters und maximal einer weiteren Person gefasst werden, sind nichtig.

Arbeitszimmer mieten spart Steuern

Kosten für einen Arbeitsplatz außerhalb der eigenen Wohnung können steuerlich abgesetzt werden.

Bundesfinanzministerium zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Regelungen zu Sachbezügen verschärft.

Abgabefrist für Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2020 verlängert

Die Abgabefrist für Steuererklärungen 2021 wurde auf den 1. November 2021 verlängert.

Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen - Nebenkostenabrechnung vorlegen

In der Jahresabrechnung sollten die einzelnen Dienstleister mit den Gesamtkosten aufgeführt sein und dazu detailliert der den einzelnen Wohneinheiten zugeordnete Kostenanteil.

Kosten für Abonnement einer Tageszeitung nicht abzugsfähig

Aufwendungen der privaten Lebensführung sind keine Werbekosten.

Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 Prozent ab 2014 verfassungswidrig



Spenden anlässlich der Hochwasserkatastrophe: Erleichterter Nachweis

Vorgaben bei Spenden in das Hochwassergebiet.

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Unwetterschäden

Ergänzend zu den Katastrophenerlassen der betroffenen Bundesländer, haben sich Bund und Länder in Sondersitzungen auf weitere Erleichterungen geeinigt

Kontakt
Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart

Telefon 0711 / 38 07 90-0
Telefax 0711 / 38 07 90-10

info@mayer-und-kollegen.de

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