Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im März 2020
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Die Grundrente sollen Geringverdiener erhalten die 33 Beitragsjahre und mehr aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit auf ihrem Beitragskonto gutgeschrieben bekommen haben.
Der Zuschlag zur Rente soll dabei zunächst gestaffelt werden und bei 35 erreichten Beitragsjahren die volle Höhe erreichen.
Den vollen Rentenaufschlag erhalten allerdings nur diejenigen Rentner deren monatliches Einkommen nicht über 1.250 € bei Alleinlebenden und 1.950 € bei Paaren liegt. Vom Einkommen über den jeweiligen Grenzen sollen 40% auf die Grundrente angerechnet werden – bei 1.300 € würden also die übersteigenden 50 € zu 40% angerechnet werden – die Grundrente würde also um 20 € gekürzt werden.
Die Grundrente soll nicht extra beantragt werden müssen, sondern sie soll automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung berechnet werden – die Daten für die Einkommensprüfung soll dabei von den Finanzämtern zur Verfügung gestellt werden.
Nach derzeitigem Stand der Gesetzesentwürfe werden die Landwirte von der Grundrente nicht profitieren. In der Alterskasse ist aktuell weder eine Grundrente noch eine andere vergleichbare Lösung vorgesehen.
Die Lobbyverbände versuchen hier noch eine entsprechende Gesetzesänderung einzubringen um eine entsprechende Regelung auch für die Alterskassenrentner durchzusetzen.
Wir informieren Sie.
Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben
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