Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Mai 2017
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Vor allem bei der sogenannten Prosperitätsgrenze (also der zulässigen positiven Einkünfte) und der Förderhöhe forderten die Verbände Nachbesserungen. Diesen Forderungen ist das MLR nun teilweise nachgekommen.
Durch Änderung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift sind am 24. Februar 2017 folgende Neuerungen in Kraft getreten:
Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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