Verbesserungen bei der Agrarinvestitionsförderung (AFP)

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat bei dem AFP Programm nachgebessert.

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Vor allem bei der sogenannten Prosperitätsgrenze (also der zulässigen positiven Einkünfte) und der Förderhöhe forderten die Verbände Nachbesserungen. Diesen Forderungen ist das MLR nun teilweise nachgekommen.

Durch Änderung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift sind am 24. Februar 2017 folgende Neuerungen in Kraft getreten:

Anhebung der Prosperitätsgrenze

Wiedereinführung der Förderung für Junglandwirte

Anhebung der Förderobergrenzen

Änderungen bei den Bestandsobergrenzen

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