Das häusliche Arbeitszimmer in Corona-Zeiten
Nach dem Einkommensteuergesetz sind grundsätzlich Kosten für ein Arbeitszimmer sowie die Kosten für dessen Ausstattung abzugsfähig, wenn dem Arbeitnehmer oder auch Unternehmer
» Weiterlesen
Veröffentlicht im Dezember 2015
Dieser Artikel wurde vor etwa 7 Jahren veröffentlicht und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.
Durch Änderung des Einkommensteuergesetzes verlieren bestehende Freistellungsaufträge ohne gültige steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) ab 1.1.2016 ihre Gültigkeit.
Es ist darauf zu achten, dass Freistellungsaufträge, die für einen unbefristeten Zeitraum erteilt wurden, zum 01.01.2016 ungültig werden, wenn diesen keine IdNr. zugeordnet wird. Es muss kein neuer Freistellungsaufrag erteilt werden. Es reicht aus, wenn dem Institut, bei dem der Freistellungsauftrag vorliegt, vor Beginn des Jahres 2016 die IdNr. mitgeteilt wird.
Hinweis:
Es sollte gleichzeitig geprüft werden, ob die Höhe der freigestellten Beträge noch in Ordnung ist.
Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben
Nach dem Einkommensteuergesetz sind grundsätzlich Kosten für ein Arbeitszimmer sowie die Kosten für dessen Ausstattung abzugsfähig, wenn dem Arbeitnehmer oder auch Unternehmer
» Weiterlesen
Die Energiepreispauschale (EPP) wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 beschlossen und soll starke Belastungen aufgrund gestiegener Energiepreise abmildern.
» Weiterlesen