Steuervereinfachungsgesetz 2011
Veröffentlicht im März 2011
Das Bundeskabinett hat Anfang Februar den Gesetzentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen.
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Das Gesetz soll grundsätzlich zum 01. Januar 2012 in Kraft treten - es ist jedoch vorgesehen, dass einige Änderungen rückwirkend zum 01. Januar 2011 in Kraft treten sollen.
Das Maßnahmenpaket zur Steuervereinfachung sieht 41 Punkte vor, um das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen, zu modernisieren und von unnötiger Bürokratie zu befreien.
Die wichtigste Änderung ist die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 € auf 1.000 €. Die Umsetzung der Erhöhung soll bereits in 2011 umgesetzt werden. Hierzu soll die Berücksichtigung des Erhöhungsbetrages von 80 € beim Steuerabzug berücksichtigt werden, der für einen nach dem 30. November 2011 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird. Beim Lohnsteuerabzug auf den Lohn des Monats Dezember 2011 wird dazu nicht der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag sondern ein lohnsteuerlicher Ausgleichsbetrag von 1.880 € berücksichtigt. Hiernach wird dann eine Jahreslohnsteuer ermittelt die auf den Lohnzahlungszeitraum heruntergebrochen wird.
Weitere wichtige Änderungen die ab 2012 in Kraft treten sollen:
Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes sollen folgende Regelungen in Kraft treten:
Zeitplan