Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Februar 2011
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Wird für die unbaren Altenteilsleistungen kein Einzelnachweis geführt, ist die Höhe der Aufwendungen zu schätzen. Dabei bildet die Sachbezugsverordnung einen geeigneten Schätzungsmaßstab.
Es gelten die in der folgenden Tabelle dargestellten Werte als Nichtbeanstandungsgrenze. Haben Sie bei der Übergabe von Betrieben auch unbare Altenteilsleistungen vereinbart, sind diese mit ihrem tatsächlichen Wert zu bewerten.
Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Der Finanzausschuss hat angesichts der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben.
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