Das häusliche Arbeitszimmer in Corona-Zeiten
Nach dem Einkommensteuergesetz sind grundsätzlich Kosten für ein Arbeitszimmer sowie die Kosten für dessen Ausstattung abzugsfähig, wenn dem Arbeitnehmer oder auch Unternehmer
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Veröffentlicht im Mai 2014
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Dies ergibt sich aus § 4a EStG. Der Zeitraum wurde so gewählt, da im Regelfall bis Ende Juni die alte Ernte fast aufgebraucht ist – aber die neue Ernte noch nicht eingefahren ist.
Das bedeutet, dass die Menge der zu erfassenden Vorräte zu diesem Zeitpunkt für die Landwirte äußerst günstig ist.
Für das Wirtschaftsjahresende 2013/2014 zum 30.06.2014 könnte sich für dieses Jahr jedoch eine Besonderheit ergeben. Durch das zeitige Einsetzen der Vegetationsperiode in diesem Frühjahr könnte es möglich sein, dass in einigen Landesteilen bereits Ende Juni mit dem Dreschen der Ernte begonnen wird.
Steuerlich ergibt das dann den Effekt, dass in der Bilanz des Wirtschaftsjahres 2013/2014 zwei Ernten stehen – der Rest der alten Ernte aus dem Jahr 2013 - und die neue Ernte aus dem Jahr 2014. Das bedeutet unter Umständen den doppelten Ertrag und nur den normalen Aufwand.
Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben
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