Keine Grundrente für Landwirte
Die Grundrente ist seit längerem in aller Munde. Im November hat sich die große Koalition dann auf Eckpunkte geeinigt und die Grundrente soll ab 2021 ausbezahlt werden.
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Veröffentlicht im November 2018
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Sie verklagten daher die Bank, die die Beteiligung vertrieben hatte, auf Schadenersatz und Rückabwicklung der Beteiligung. Im Rahmen eines Vergleichs zahlte die Bank eine Abfindung, die das Finanzamt als Veräußerungspreis für die Immobilie wertete. Es ermittelte einen Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft, weil die Beteiligung weniger als zehn Jahre bestanden hatte.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass der Abfindungsbetrag aufzuteilen ist. Soweit er den Wert der Immobilie übersteigt, ist er nicht Veräußerungspreis, sondern steuerfreier Schadenersatz.
Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben
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