Änderungen bei den Forstwirten – Mehr Steuern auf Holzverkäufe
Veröffentlicht im Februar 2012
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sind auch im Bereich der Forstwirtschaft zum 01.01.2012 verschiedene Änderungen in Kraft getreten.
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Änderungen bei der Kalamitätsnutzung
Die alte Rechtslage des § 34b EStG:
Die neue Rechtslage des § 34b EStG ab dem 01.01.2012
Grund für den Einschlag aus wirtschaftlichen Gründen waren bspw. die Abfindung weichender Erben, eine Zahllast bei der Erbschaftssteuer oder wenn ein größerer Schuldentilgungsbedarf bestand.
Änderungen bei nichtbuchführenden Forstwirten
<br> Wer fällt unter die Regelungen des § 51 EStDV?