Neuerungen bei der Alterskasse für Gärtner und Landwirte
Veröffentlicht im September 2010
Landwirtinnen/Landwirte und Gärtnerinnen/Gärtner die den Ruhestand vor Augen haben müssen sich mit der Problematik der Flächenabgabe auseinandersetzen.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel wurde vor etwa 12 Jahren veröffentlicht und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.
Kein Ausscheiden mehr erforderlich
Anstelle des Ausscheidens sind jedoch die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen, damit der entsprechende Rentenantrag bewilligt werden kann:
Flächenabgabe

Bertram Mayer
Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben