Neuerungen bei der Alterskasse für Gärtner und Landwirte

Landwirtinnen/Landwirte und Gärtnerinnen/Gärtner die den Ruhestand vor Augen haben müssen sich mit der Problematik der Flächenabgabe auseinandersetzen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 13 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Kein Ausscheiden mehr erforderlich

Anstelle des Ausscheidens sind jedoch die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen, damit der entsprechende Rentenantrag bewilligt werden kann:

Flächenabgabe

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