Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Dezember 2014
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Der BFH stellte in diesem Zusammenhang klar, dass sich eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer auch aus einer Zusammenschau zweier Befreiungsvorschriften ergeben könne. Insbesondere könne sich eine Steuerbefreiung ergeben, wenn sich der tatsächlich verwirklichte Grundstückserwerb als abgekürzter Weg darstelle und die unterbliebenen Zwischenerwerbe, wenn sie durchgeführt worden wären, ebenfalls steuerfrei wären.
Im Einspruchsverfahren und im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung (AdV) macht die Antragstellerin geltend, der Vorgang sei grunderwerbsteuerfrei.
Quelle: NWB Datenbank
Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben
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