Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Februar 2012
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Die bisherige Ermittlung des Einheitswerts wird seit fast 60 Jahren so gehandhabt und ist sicher überarbeitungswürdig.
Die Finanzverwaltung setzt die Einheitswerte fest. Den Nutzen davon haben die Kommunen, die auf der Grundlage des Einheitswerts die Grundsteuer festsetzen.
Wir können uns im Moment nicht vorstellen, dass alle Gebäude und Grundstücke im gesamten Bundesgebiet zügig neu bewertet werden, um eine Neuordnung des Einheitswertes zu erhalten.
Nach unserer Auffassung wird das Verfassungsgericht eine Übergangsregelung einräumen. Weiterhin können wir uns nicht vorstellen, dass die Kommunen, die zum Teil unter Zwangsverwaltung stehen, auf die Grundsteuer als wichtigste Einnahmequelle verzichten können. Deshalb werden wir gegen die Einheitswertbescheide keine Einsprüche einlegen. Sollten Sie jedoch anderer Meinung sein und einen Einspruch wünschen, so werden wir dies selbstverständlich für Sie erledigen.
Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben
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