Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Februar 2015
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Im Einzelnen geht es um folgendes:
Der Bundesfinanzhof erachtet Teile der Klage als schlüssig und stützt seine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht auf folgende Punkte:
Nach Meinung der Richter sollten Grundsteuerbescheide ab sofort nur noch vorläufig ergehen.
Sollte sich das Bundesverfassungsgericht der Auffassung des Bundesfinanzhofs anschließen müssten alle 35,2 Mio. Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Nach Schätzungen der Finanzverwaltung würde dies bis zu 5 Jahre in Anspruch nehmen.
Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben
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