Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Mai 2011
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Seit diesem Zeitpunkt sind genehmigungspflichtige Grundstücksgeschäfte - das bedeutet der Übertragung muss das Landwirtschaftsamt zustimmen - nach
§ 3 ASVG wie folgt definiert:
Bei diesen Grundstücksgeschäften ist zukünftig also die Zustimmung der zuständigen Landwirtschaftsbehörde erforderlich. Bisher war die Bestellung eines Nießbrauchs oder eines Erbbraurechtes nicht zustimmungspflichtig.
Nach § 4 ASVG sind nun nur noch die folgenden Geschäfte zustimmungsfrei:
Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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