Keine Verteilung der Kosten für behindertengerechten Wohnungsumbau
Veröffentlicht im Juli 2015
Der 3. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat die Frage verneint, ob hohe außergewöhnliche Belastungen im Billigkeitswege auf mehrere Jahre verteilt werden können, wenn sie sich im Kalenderjahr, in dem sie verausgabt worden sind, steuerlich nur sehr eingeschränkt auswirken können.
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Hintergrund:
Sachverhalt:
Hierzu führte das Finanzgericht weiter aus:
Quelle: FG Baden-Württemberg online