Geplante Sonderabschreibung für den Neubau von Mietwohnungen in Ballungsgebieten
Veröffentlicht im Juni 2016
Mit der Einführung einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung will die Bundesregierung die Schaffung neuer Mietwohnungen in ausgewiesenen Fördergebieten begünstigen. Gefördert wird die Anschaffung/Herstellung neuer Gebäude oder Eigentumswohnungen.
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Um förderungsfähig zu sein, müssen diese Wohnungen mindestens zehn Jahre nach der Anschaffung/Herstellung zu Wohnzwecken entgeltlich überlassen werden. Bei Unterschreitung des Zehnjahreszeitraums wird die Sonderabschreibung rückwirkend versagt.
Zusätzlich zur „regulären“ AfA können im Jahr der Anschaffung/Herstellung und im drauf folgenden Jahr jeweils bis zu 10% sowie im dritten Jahr bis zu 9% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Weitere Voraussetzungen sind zu beachten:
Nach Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag/Bundesrat können die Maßnahmen erst in Kraft treten, wenn aufgrund beihilferechtlicher Erwägungen die Genehmigung der Europäischen Kommission vorliegt.