Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Mai 2011
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Ein Kernstück dieses Steuervereinfachungsgesetzes ist es unter anderem, dass die Abgabefrist für die Steuererklärungen von Land- und Forstwirten um zwei Monate verlängert wird. Damit soll eine Harmonisierung mit den Abgabefristen für Gewerbetreibende erreicht werden.
Ab wann diese Verlängerung in Kraft tritt ist noch nicht absehbar. Berufsverbände fordern, dass die Verlängerung bereits für Veranlagungszeiträume ab 2010 - das heißt für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 - gelten soll. Dies ist jedoch noch nicht sicher.
Für das Steuervereinfachungsgesetz gilt folgender Fahrplan: Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll am 10.6. 2011 im Bundestag in 2./3. Lesung und vom Bundesrat abschließend am 08.07. 2011 vor der Sommerpause verabschiedet werden und zum 01.01.2012 in Kraft treten.
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Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben
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