Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im März 2016
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Die bisherige Regelung über die Alterssicherung der Landwirte sah vor, dass der Landwirt seinen Betrieb abgeben muss, wenn er eine Alters-, Erwerbsminderungs-, oder Hinterbliebenenrente aus der Alterskasse für die Landwirte beziehen wollte. Diese Regelung wird in der Praxis immer wieder rege diskutiert und beanstandet. Die große Koalition hat sich nun im Rahmen der Hofabgabeklausel auf einige Erleichterungen verständigt, die zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten sind.
Die vier wichtigsten Änderungen im Überblick:
Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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