Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im August 2010
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Die Entwicklung der Bruttolöhne ist ein maßgeblicher Faktor für die Anpassung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterskasse der Landwirte. Die Löhne sind in den letzten beiden Jahren krisenbedingt zurückgegangen. Nach der Rentenanpassungsformel ergäbe sich rechnerisch sogar eine Rentenkürzung. Dies wird jedoch durch die 2009 beschlossene Rentenschutzklausel der Regierung verhindert. Für die Rentner 2010 bedeutet dies jedoch eine Nullrunde.
Wenn Sie Bezieher/in einer Hinterbliebenenrente sind erhalten Sie unter Umständen eine Rentenanpassungsmitteilung, insbesondere dann, wenn sich Ihr anrechenbares Einkommen verändert hat.
Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben
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