Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Mai 2019
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Die Erhöhung ergibt sich vor allem aus der weiterhin guten Entwicklung auf dem Arbeits-markt und den steigenden Löhnen. Die Löhne sind im Westen im Vergleich zu 2017 um 2,39 Prozent gestiegen – im Osten um 2,99 Prozent.
Die gute Nachricht: Auch für die Landwirtinnen und Landwirte verändern sich die Renten-bezüge – Der allgemeine Rentenwert beträgt für Landwirtinnen und Landwirte im Westen ab dem 01.07.2019 15,26 € im Osten 14,70 €.
Für die neuen Bundesländer gilt zum zweiten Mal die 2017 gesetzlich beschlossene Ost-West-Rentenangleichung. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird so angepasst, dass er mindestens die gesetzlich festgelegte Angleichungsstufe von 96,5 Prozent des Westwerts erreicht.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 30.4.2019
Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben
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