Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Juli 2014
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Dies gilt jedenfalls für den Teil der Aufwendungen, der den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.
Neben den konkret angefallenen Pflegekosten gehören auch Unterbringungskosten bzw. das Pauschalentgelt für die Nutzung der Wohnung zu den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen. Diese sind jedoch um Leistungen aus der Pflegeversicherung und nach Haushaltsauflösung auch um die sogenannte Haushaltsersparnis zu kürzen.
Prokurist Ing. agr. grad., Steuerberater und landw. Buchstelle Experte für Unternehmensnachfolgen und Hofübergaben
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Der Finanzausschuss hat angesichts der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben.
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