Neuregelung des Kirchensteuerabzugsverfahren

In letzter Zeit haben die Banken und Sparkassen ihre Kunden über die Neuregelung des Kirchensteuerabzugsverfahren zum 01.01.2015 informiert.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 10 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Kirchensteuerabzugsverfahren für Privatpersonen

Besonderheiten für Kapitalgesellschaften


Die Registrierung und Zulassung zum Kirchensteuerabzugsverfahren ist zwingend durch die Gesellschaft selbst durchzuführen, das Kirchensteuerabzugsverfahren können wir für Sie übernehmen.

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