Gutscheine und Umsatzsteuersenkung
Veröffentlicht im Juli 2020
Wir haben bereits in einer vorangegangenen Blattgrün-Ausgabe darauf hingewiesen, dass sich bei der Erstellung von Gutscheinen nur noch nach Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen unterscheiden dürfen.
Wichtiger Hinweis
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Aufgrund der Umsatzsteuersenkung möchten wir Sie nun darauf hinweisen, dass Sie darauf achten sollten, nur noch Mehrzweckgutscheine auszustellen, damit die Umsatzsteuer erst bei tatsächlicher Leistungserbringung im Einlöse Zeitpunkt entsteht. Im Einzelfall kann es allerdings empfehlenswert sein, so genannte Einzweckgutscheine noch bis zum 31.12.2020 mit 16 % bzw. 5 % auszustellen.
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Umsatzsteuer