Das häusliche Arbeitszimmer in Corona-Zeiten
Nach dem Einkommensteuergesetz sind grundsätzlich Kosten für ein Arbeitszimmer sowie die Kosten für dessen Ausstattung abzugsfähig, wenn dem Arbeitnehmer oder auch Unternehmer
» Weiterlesen
Veröffentlicht im Juli 2020
Dieser Artikel wurde vor etwa 3 Jahren veröffentlicht und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.
Aufgrund der Umsatzsteuersenkung möchten wir Sie nun darauf hinweisen, dass Sie darauf achten sollten, nur noch Mehrzweckgutscheine auszustellen, damit die Umsatzsteuer erst bei tatsächlicher Leistungserbringung im Einlöse Zeitpunkt entsteht. Im Einzelfall kann es allerdings empfehlenswert sein, so genannte Einzweckgutscheine noch bis zum 31.12.2020 mit 16 % bzw. 5 % auszustellen.
Geschäftsführende Gesellschafterin Dipl.-Volkswirtin (FH), Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Spezialisierung auf "Grüne Gewerbebetriebe"
Nach dem Einkommensteuergesetz sind grundsätzlich Kosten für ein Arbeitszimmer sowie die Kosten für dessen Ausstattung abzugsfähig, wenn dem Arbeitnehmer oder auch Unternehmer
» Weiterlesen
Die Energiepreispauschale (EPP) wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 beschlossen und soll starke Belastungen aufgrund gestiegener Energiepreise abmildern.
» Weiterlesen