Neuregelung des Kirchensteuerabzugsverfahren
Veröffentlicht im April 2014
In letzter Zeit haben die Banken und Sparkassen ihre Kunden über die Neuregelung des Kirchensteuerabzugsverfahren zum 01.01.2015 informiert.
Wichtiger Hinweis
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Kirchensteuerabzugsverfahren für Privatpersonen
Besonderheiten für Kapitalgesellschaften
Die Registrierung und Zulassung zum Kirchensteuerabzugsverfahren ist zwingend durch die Gesellschaft selbst durchzuführen, das Kirchensteuerabzugsverfahren können wir für Sie übernehmen.