Neues an der Gesetzgebungsfront: Das Amtshilfrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Veröffentlicht im August 2013
Nachdem das Jahresssteuergesetz 2013 Anfang des Jahres spektakulär gescheitert ist – versucht der Gesetzgeber in verschiedenen anderen Gesetzesvorhaben nun seine Vorstellungen noch durchzusetzen.
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Das Amtshilferichtliniengesetz betrifft eigentlich die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Steuerbehörden und soll dazu beitragen grenzüberschreitende europäische Sachverhalte besser zu erfassen. Dabei werden die einzelnen Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, sich gegenseitig auf Ersuchen alle für ein Besteuerungs- oder Strafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen. Dies soll unter anderem auch durch einzurichtende Verbindungsbüros gewährleistet werden.
Allerdings ist es dem Gesetzgeber durch die Hintertür gelungen, verschiedenen Regelungen – die im Vermittlungsverfahren zum Jahressteuergesetz konsensfähig waren – hier nun mit einzuarbeiten.
Das Amtshilferichtliniengesetz ist am 6. Juni 2013 durch den Bundestag beschlossen worden und tritt nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
Einführung einer Lohnsteuer-Nachschau
ohne
ohne
Vergünstigungen für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen
Lohnsteuerfreibeträge für zwei Jahre
kann
muss
Verhinderung der sogenannten Cash-GmbH
Das ändert sich nun.
Dieser Bestand an betriebsnotwendigen Finanzmitteln wird künftig auf 20 % des Unternehmenswertes beschränkt. Das soll nicht für Konzernfinanzierungsgesellschaften gelten. Die Neuregelung gilt für Erwerbe nach dem 6. Juni 2013.
Pflege-Pauschbetrag auch für Pflege in der EU