Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude bei Mietgrundstücken im Privatvermögen

Die Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude bei Mietgrundstücken im Privatvermögen sind immer wiederkehrende Themen, die regelmäßig an uns herangetragen werden. Die grundlegenden Eckdaten lassen sich schnell zusammenfassen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 9 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Ist für ein bebautes Grundstück ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, wird der Kaufpreis zur Ermittlung der Absetzungen für Abnutzung (AfA) aufgeteilt. Zunächst sind die Verkehrswerte für den Grund und Boden sowie das Gebäude gesondert zu ermitteln. Danach sind die Gesamtanschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Verkehrswerte aufzuteilen.

Bei Mietwohngrundstücken im Privatvermögen erfolgt die Kaufpreisaufteilung nach dem Sachwertverfahren. Davon ist auch nicht abzuweichen, wenn die Erwerber ihre Kaufentscheidung ausschließlich unter Renditegesichtspunkten getroffen und sich dabei auf Ertragswerte gestützt haben.

Die Anwendung des Sachwertverfahrens führt nicht schon dann zu einem unangemessenen Ergebnis, weil bei der Anwendung des Sachwertverfahrens ein außergewöhnlich hoher Marktanpassungsfaktor angewendet werden muss, um zum endgültigen Sachwert zu gelangen. Allerdings können die Erwerber durch ein im Ertragswertverfahren erstelltes Gutachten darlegen, dass die Kaufpreisaufteilung im Sachwertverfahren wesentlich von der im Ertragswertverfahren abweicht.

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