Gutscheine und Umsatzsteuersenkung
Wir haben bereits in einer vorangegangenen Blattgrün-Ausgabe darauf hingewiesen, dass sich bei der Erstellung von Gutscheinen nur noch nach Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen unterscheiden dürfen.
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Veröffentlicht im September 2016
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Ist für ein bebautes Grundstück ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, wird der Kaufpreis zur Ermittlung der Absetzungen für Abnutzung (AfA) aufgeteilt. Zunächst sind die Verkehrswerte für den Grund und Boden sowie das Gebäude gesondert zu ermitteln. Danach sind die Gesamtanschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Verkehrswerte aufzuteilen.
Bei Mietwohngrundstücken im Privatvermögen erfolgt die Kaufpreisaufteilung nach dem Sachwertverfahren. Davon ist auch nicht abzuweichen, wenn die Erwerber ihre Kaufentscheidung ausschließlich unter Renditegesichtspunkten getroffen und sich dabei auf Ertragswerte gestützt haben.
Die Anwendung des Sachwertverfahrens führt nicht schon dann zu einem unangemessenen Ergebnis, weil bei der Anwendung des Sachwertverfahrens ein außergewöhnlich hoher Marktanpassungsfaktor angewendet werden muss, um zum endgültigen Sachwert zu gelangen. Allerdings können die Erwerber durch ein im Ertragswertverfahren erstelltes Gutachten darlegen, dass die Kaufpreisaufteilung im Sachwertverfahren wesentlich von der im Ertragswertverfahren abweicht.
Geschäftsführende Gesellschafterin Dipl.-Volkswirtin (FH), Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Spezialisierung auf "Grüne Gewerbebetriebe"
Wir haben bereits in einer vorangegangenen Blattgrün-Ausgabe darauf hingewiesen, dass sich bei der Erstellung von Gutscheinen nur noch nach Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen unterscheiden dürfen.
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