Geringwertige Wirtschaftsgüter – das neue Wahlrecht

Überblick über die verschiedenen Wahlmöglichkeiten

Wichtiger Hinweis

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Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurden die Regelungen zur Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern ab dem Jahr 2010 neu gestaltet.

Der Gesetzgeber räumt den Steuerpflichtigen künftig ein Wahlrecht ein. Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die nach dem 31.12.2009 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden, können die Steuerpflichtigen künftig zwischen der "alten" Regelungen - der sogenannten 410 € Regelungen - und dem Sammelposten der im Jahr 2008 eingeführt wurde - wählen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € netto - Regelung bis 31.12.2007

Sammelposten - Regelung für die Jahre 2008 und 2009

nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.1.2010

mehr als 150 €

zwar 150 € nicht ab 1.000 €

Sammelposten

tatsächliche Nutzungsdauer

ohne Bedeutung

Regelung ab 2010

150 €, nicht aber 410 €

Sonderstellung

150 € nicht übersteigen

sofort

Wir empfehlen daher die Anwendung der Drei Konten-Modells:

Konto 1

Konto 2

Konto 3

Konto 1 WG bis 150 €<br> Konto 2 WG 150 € bis 410 €<br> Konto 3 WG 410 € bis 1.000 €<br> <br>

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