Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Mai 2010
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Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurden die Regelungen zur Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern ab dem Jahr 2010 neu gestaltet.
Der Gesetzgeber räumt den Steuerpflichtigen künftig ein Wahlrecht ein. Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die nach dem 31.12.2009 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden, können die Steuerpflichtigen künftig zwischen der "alten" Regelungen - der sogenannten 410 € Regelungen - und dem Sammelposten der im Jahr 2008 eingeführt wurde - wählen.
Wir empfehlen daher die Anwendung der Drei Konten-Modells:
Geschäftsführende Gesellschafterin Dipl.-Volkswirtin (FH), Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Spezialisierung auf "Grüne Gewerbebetriebe"
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Arbeitgeber haben die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das sieht die sog. Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung laut einer Mitteilung vom 28.09.2022 auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet.
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Der Finanzausschuss hat angesichts der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben.
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