Geringwertige Wirtschaftsgüter – das neue Wahlrecht
Veröffentlicht im Mai 2010
Überblick über die verschiedenen Wahlmöglichkeiten
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Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurden die Regelungen zur Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern ab dem Jahr 2010 neu gestaltet.
Der Gesetzgeber räumt den Steuerpflichtigen künftig ein Wahlrecht ein. Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die nach dem 31.12.2009 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden, können die Steuerpflichtigen künftig zwischen der "alten" Regelungen - der sogenannten 410 € Regelungen - und dem Sammelposten der im Jahr 2008 eingeführt wurde - wählen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € netto - Regelung bis 31.12.2007
Sammelposten - Regelung für die Jahre 2008 und 2009
nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.1.2010
mehr als 150 €
zwar 150 € nicht ab 1.000 €
Sammelposten
tatsächliche Nutzungsdauer
ohne Bedeutung
Regelung ab 2010
150 €, nicht aber 410 €
Sonderstellung
150 € nicht übersteigen
sofort
Wir empfehlen daher die Anwendung der Drei Konten-Modells:
Konto 1
Konto 2
Konto 3
Konto 1 WG bis 150 €<br> Konto 2 WG 150 € bis 410 €<br> Konto 3 WG 410 € bis 1.000 €<br> <br>