Geplante Änderungen im Jahressteuergesetz 2013: Verkürzung der Aufbewahrungsfristen

Im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 ist vorgesehen die Aufbewahrungsfristen zu verkürzen.

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Sollte die Regelung in Kraft treten, dann würde die Wirtschaft jährlich um 600-800 Mio. € entlastet werden.

Die Aufbewahrungsfrist soll in den Jahren 2013 und 2014 auf 8 Jahre, ab 2015 dann dauerhaft auf 7 Jahre für folgende Unterlagen verkürzt werden:

Ansonsten bleibt es bei den bisherigen Aufbewahrungsfristen von 6 bzw. 10 Jahren. 

HINWEIS: Die Regelung ist noch nicht in Kraft getreten - derzeit gelten also noch die bisherigen Aufbewahrungsfristen von 6 bzw. 10 Jahren.

 

 

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