Im Folgenden wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über das Angebot der L-Bank und der Bürgschaftsbank verschaffen.
Das Programm der L-Bank
Die L-Bank fördert Neugründungen, Übernahmen, Investitionen, Modernisierungen und Expansionen. Dabei stehen der L-Bank die folgenden Förderinstrumente zur Verfügung:
- zinsverbilligte Darlehen
- Risikoübernahmen
- Eigenkapital
- eigenkapitalähnliche Mittel
Des Weiteren ergänzt die L-Bank dieses Spektrum durch gezielte Beratung an 30 Standorten.
Welche Programme stehen konkret zur Verfügung?
Für Unternehmen die sich in der Gründungsphase befinden (erste 8 Jahre nach Gründung) steht die so genannte Gründungs- und Wachstumsfinanzierung zur Verfügung. Dabei können Mittel zwischen 5.000 € und 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Gefördert wird durch zinsverbilligte Darlehen.
Sind Sie als Unternehmen bereits am Markt etabliert bietet die L-Bank Ihnen folgende verschiedene Förderprogramme an:
1. Liquiditätshilfeprogramm
2. L-Bank Invest
3. L-Mittelstand
4. Technologie-Förderprogramm
5. Bürgschaftsprogramm
Die Programme fördern durch verschiedene Maßnahmen und sind auch für verschiedene Unternehmen zugelassen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie weitere Informationen dazu erhalten möchten.
Wie komme ich an die Fördermittel der L-Bank?
Die L-Bank verfolgt das so genannte Hausbankenprinzip. Das bedeutet, dass die eigentliche Kreditzusage durch die Hausbank erfolgt und die L-Bank der Bank eine Refinanzierungszusage gibt. Ansprechpartner für Sie ist also Ihre Hausbank. Diese prüft auch das Konzept und erstellt Ihr Rating.
Die L-Bank fördert mit einem reichhaltigen Spektrum an Möglichkeiten. Wenn Sie ein Investitionsvorhaben verwirklichen wollen oder Liquiditätshilfen benötigen, sprechen Sie Ihren Bankbearbeiter auf diese Fördermittel an.
Das Programm der Bürgschaftsbank
Hauptaufgabe der Bürgschaftsbank ist die Stellung von Bürgschaften und Garantien für Unternehmen in Baden-Württemberg. Die Bürgschaftsbank springt ein, wenn ausreichende Sicherheiten fehlen oder der Hausbank das Risiko für einen Kredit zu hoch ist.
Daneben beteiligt sich die Bürgschaftsbank über ihre Beteiligungsgesellschaft - der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft - über typisch stille Beteiligungen und Genussrechte direkt an Unternehmen.
Wie fördert die Bürgschaftsbank?
Die Bürgschaftsbank übernimmt Bürgschaften bis maximal 1 Mio. € jedoch höchstens 80 % der Kreditsumme. Sie bürgt für fehlende Sicherheiten. Aber auch hier gilt - das zu fördernde Vorhaben muss sich wirtschaftlich tragen. Bei Antragstellung sind entsprechende Unterlagen mitvorzulegen.
Gebürgt wird für Betriebsmittel und Investitionen. Es können alle Arten von Krediten verbürgt werden - auch Kontokorrentkredite. Die Laufzeiten richten sich im Regelfall nach der Nutzungsdauer der Investitionsgüter - max. wird über einen Zeitraum von 23 Jahren gebürgt.
Die Kreditnehmer müssen persönlich mitbürgen - im Regelfall durch Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung.
Wo und wie beteiligt sich die MBG?
Die MBG (Mittelständische Beteiligungsgesellschaft) beteiligt sich über typisch stille Beteiligungen von 50.000 € bis 1 Mio. € direkt an Unternehmen in Form von Eigenkapital. In Kooperation mit Banken und Sparkassen können diese Beteiligungen bis auf 2,5 Mio. € Volumen ausgeweitet werden. Des Weiteren vergibt die MBG Genussrechte - ebenfalls eine bestimmte Form des Eigenkapitals - zwischen 500.000 € und 2,5 Mio. €. Die MBG beteiligt sich max. in der Höhe des bereits vorhandenen Eigenkapitals. Die MBG wird dann zum stillen Gesellschafter der Unternehmen.