Bilanzoffenlegung

Seit dem 01.01.2007 sind Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften (GmbH & Co. KG) verpflichtet ihre Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

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Ziel des EHUG (Ge­setz über elek­tro­ni­sche Han­dels­re­gis­ter und Ge­nos­sen­schafts­re­gis­ter sowie das Un­ter­neh­mens­re­gis­ter) war es, der interessierten Öffentlichkeit wie bspw. Gläubigern und Geschäftspartnern einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft zu vermitteln. Wer gegen die Offenlegungsverpflichtung verstößt wird mit Bußgeldern in Höhe von 2.500 bis 15.000 € belegt. Gegen die Bußgeldbescheide haben zahlreiche Unternehmen Beschwerde eingelegt. Das zentral dafür zuständige Landgericht Bonn hat in den letzten Monaten über mehr als 17.000 dieser Beschwerden entschieden. In 92 % der Fälle haben die Richter zu ungunsten der Kläger entschieden. Lediglich in 8 % der Fälle hoben die Richter die Bußgeldbescheide auf.

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