Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Februar 2011
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Zum Jahresbeginn möchte man sich gerne von unnötigem Papier-Ballast befreien. Der Aufräumaktion stehen allerdings strenge Aufbewahrungsvorschriften entgegen. Einen vollständigen Überblick, welche Dokumente im Rechnungswesen dieses Jahr vernichtet werden können, finden Sie hier.
Einen kurzen Überblick erhalten Sie auf den folgenden Seiten. Kaufleute bzw. Unternehmer müssen Geschäftsunterlagen sechs oder zehn Jahre lang aufbewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres:
Folgende Dokumente können im Jahr 2011 vernichtet werden:
Geschäftsführende Gesellschafterin Dipl.-Volkswirtin (FH), Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Spezialisierung auf "Grüne Gewerbebetriebe"
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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