Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im August 2015
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Auf das Arbeitsverhältnis der Klägerin findet im Wege der Nachwirkung der Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der sächsischen Metall- und Elektroindustrie mit der IG Metall vom 7.3.1991 in der Fassung vom 24.2.2004 Anwendung.
Hierzu führten die Richter des Arbeitsgerichts Bautzen weiter aus:
Quelle: Sächsisches Landesarbeitsgericht online
Geschäftsführende Gesellschafterin Dipl.-Volkswirtin (FH), Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Spezialisierung auf "Grüne Gewerbebetriebe"
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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