Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im September 2019
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Nach der 44 € Freigrenze können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern monatlich Sachbezüge bis zu einer Freigrenze in Höhe von 44 € steuer- und sozialversicherungsfrei überlassen. Beliebt und bekannt sind hierbei vor allem Tankgutscheine.
In dem einen Urteilsfall vor dem BFH ging es um die Behandlung von Versandkosten, im zweiten Urteilsfall hatte sich ein Finanzgericht mit der Tankgutschein-Aushändigung für mehrere Monate zu beschäftigen.
Geschäftsführende Gesellschafterin Dipl.-Volkswirtin (FH), Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Spezialisierung auf "Grüne Gewerbebetriebe"
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Arbeitgeber haben die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das sieht die sog. Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung laut einer Mitteilung vom 28.09.2022 auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet.
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Der Finanzausschuss hat angesichts der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben.
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