Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im September 2014
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Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu Folgendes entschieden: Ein Arbeitgeber ist nicht von sich aus dazu verpflichtet auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung hinzuweisen – Arbeitnehmer können insoweit gegenüber ihrem Arbeitgeber keine Schadenersatzansprüche geltend machen.
Dem Urteil lag ein Streitfall zugrunde in dem ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber auf Schadenersatz verklagt hat. Dieser habe es pflichtwidrig unterlassen auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung hinzuweisen. Wäre dem Arbeitnehmer die Möglichkeit bekannt gewesen, hätte er monatlich einen Betrag in Höhe von 215 € umgewandelt, und eine Direktversicherung abgeschlossen.
Geschäftsführende Gesellschafterin Dipl.-Volkswirtin (FH), Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Spezialisierung auf "Grüne Gewerbebetriebe"
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