Kein Hinweis auf Entgeltumwandlung

Muss ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auf die Möglichkeit, Teile des Arbeitsentgeltes in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln, aktiv hinweisen?

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Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu Folgendes entschieden: Ein Arbeitgeber ist nicht von sich aus dazu verpflichtet auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung hinzuweisen – Arbeitnehmer können insoweit gegenüber ihrem Arbeitgeber keine Schadenersatzansprüche geltend machen.

Dem Urteil lag ein Streitfall zugrunde in dem ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber auf Schadenersatz verklagt hat. Dieser habe es pflichtwidrig unterlassen auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung hinzuweisen. Wäre dem Arbeitnehmer die Möglichkeit bekannt gewesen, hätte er monatlich einen Betrag in Höhe von 215 € umgewandelt, und eine Direktversicherung abgeschlossen.

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