Gesetz zur Änderung der geringfügigen Beschäftigung

Minijobber können ab dem 01.01.2013 50 € mehr monatlich verdienen.

Wichtiger Hinweis

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Anhebung der Entgeltgrenze für Minijobber von 400 € auf 450 €

Rentenversicherungspflicht

bestehende Minijobverhältnisse

 

 

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