Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im September 2011
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Die Arbeitgeber entrichten für einen Mini-Jobber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, sowie Beiträge zur Unfallversicherung und zu den Umlagen.
Der Pauschalbetrag zur Rentenversicherung beträgt derzeit 15 %. Dieser Pauschalbetrag wird vom Arbeitgeber getragen und direkt an die Minijob-Zentrale überwiesen.
Der Arbeitnehmer erwirbt dabei keine vollwertigen Leistungsansprüche in der Rentenversicherung.
Mini-Jobber können jedoch aufstocken, um dadurch vollwertige Leistungsansprüche zu erwerben.
Bei einer Aufstockung wird jeder Monat der Dauer des Mini-Jobs auf die Wartezeit angerechnet. Werden nur die pauschalen Beiträge gezahlt, werden pro Jahr lediglich 4 Wartezeitmonate als Beitragszeit angerechnet.
Ein Anspruch auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation besteht für Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die bei Antragstellung bereits eine Wartezeit von 15 Jahren zurückgelegt haben, oder in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung abgeleistet haben.
Auch bei der Rente bei einer Erwerbsminderung können Aufstockungsbeträge hilfreich sein - neben der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 60 Monaten ist unter anderem erforderlich, dass in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung, 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung erbracht wurden.
Mit dem Pauschalbetrag zur Rentenversicherung kann dies nicht erreicht werden - gleiches gilt für den Anspruch auf medizinische Rehabilitation.
Entscheidet sich ein Arbeitnehmer für die Aufstockung, so gehört er zum unmittelbar begünstigten Personenkreis bezüglich des Anspruches auf eine Altersvorsorgezulage ("Riester-Rente").
Geschäftsführende Gesellschafterin Dipl.-Volkswirtin (FH), Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Spezialisierung auf "Grüne Gewerbebetriebe"
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