Das häusliche Arbeitszimmer in Corona-Zeiten
Nach dem Einkommensteuergesetz sind grundsätzlich Kosten für ein Arbeitszimmer sowie die Kosten für dessen Ausstattung abzugsfähig, wenn dem Arbeitnehmer oder auch Unternehmer
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Veröffentlicht im Dezember 2011
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Dies bedeutet nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums eine Entlastung um 1,3 Mrd. € der Arbeitgeber und Beschäftigten.
Gleichzeitig hat das Bundeskabinett jedoch beschlossen, den Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab dem 01. Januar 2013 um 0,1 % anzuheben.
Die Rentenversicherung profitiert derzeit von der kräftigen wirtschaftlichen Erholung - die Kurzarbeit geht zurück, die Zahl der Beschäftigten steigt und gleichzeitig gab es zuletzt teilweise deutliche Lohnerhöhungen. Deshalb konnte der Beitragssatz nun um 0,3 % gesenkt werden.
Nach weiteren Modellberechnungen dürfte der Beitragssatz zur Rentenversicherung in 2013 um weitere 0,4 % auf 19,2 % sinken - für 2014 und 2015 wird mit einem Beitragssatz in Höhe von 19,0 % gerechnet. Diese Werte sind jedoch noch nicht beschlossen.
Auch die Rentner können sich 2012 auf eine kräftige Rentensteigerung freuen. Voraussichtlich werden die Renten Mitte des Jahres 2012 um 2,3 % steigen. Diese Erhöhung ist jedoch noch nicht endgültig beschlossen.
Geschäftsführende Gesellschafterin Dipl.-Volkswirtin (FH), Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Spezialisierung auf "Grüne Gewerbebetriebe"
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