Berufsgenossenschaft

Wie jedes Jahr müssen zur Zeit wieder die Beitragsnachweise für die Berufsgenossenschaft ausgefüllt und an die SVLFG weitergeleitet werden.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 5 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Durch die Neuordnung der Berufsgenossenschaft und die Umstellung der Beiträge in den vergangen Jahren hat sich beim Beitrag und der Beitragshöhe einiges geändert.  

Der Beitragsmaßstab zur Berufsgenossenschaft wird jährlich berechnet. Wir wollen Ihnen im Folgenden kurz die wesentlichen Grundsätze der Berechnung aufzeigen.  

Grundsätzlich setzt sich der Beitrag aus einem Grundbeitrag und einem risikoorientierten Beitrag zusammen und wird nach dem Prinzip der nachträglichen Beitragsdeckung berechnet. Der Beitragsmaßstab wird dabei bundeseinheitlich berechnet.  

Das sogenannte Umlagesoll des vorhergehenden Jahres bildet dabei die Grundlage für die Beitragsberechnung. Für das Jahr 2019 ergeben sich dabei folgende Eckdaten der Beitragsberechnung:  

  • Umlagesoll  918 Mio. € 
  • Grundbeiträge zwischen 74,67 € und 298,69 €  
  • Hebesatz 6,59 € 
  • Bundesmittelsenkungsquote 33,9% 

Durch höhere Ausgaben in den Bereichen Prävention, ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Verletztengeld und durch Bildung von Rücklagen und Altersrückstellungen hat sich das Umlagesoll gegenüber dem Vorjahr um 2,8% erhöht.  

 

Deshalb muss der Mindestbeitrag und der Grundfreibetrag erhöht werden. Die Beiträge erhöhen sich dabei um 8,5% auf 74,67 € bis 298,69 €.  

Durch das erhöhte Umlagesoll steigt auch der Hebesatz gegenüber dem Beitragsjahr 2017 um 1,7% auf 6.59 €. Dabei wirkten sich einige Faktoren wie bspw. die zugenommenen Flächen und Tierbestände aus 

Die Bundesmittel zur Beitragssenkung liegen mit 176,95 Mio. € zwar unter dem Vorjahreswert – wurden aber erneut um 100 Mio. € aufgestockt. Die Senkungsquote für voll bundesmittelberechtigte Betriebe liegt bei 33,9%. In den verbindlichen Vorgaben zur Bundesmittelverteilung haben sich folgende Änderungen ergeben:  

Unternehmen die mehr als 50.000 € Bundesmittel erhalten würden – erhalten keine Bundesmittel mehr. Es wird also eine Obergrenze eingezogen.  

Darüber hinaus wird eine Kappungsgrenze eingeführt  der Höchstbetrag der Bundesmittel beträgt zukünftig 20.000 €. Die SVLFG hat kein Ermessensspielraum bei der Obergrenze und der Kappungsgrenze.  

Wie berechnet sich der Beitrag für mein LuF - Unternehmen? Der unternehmensindividuelle Beitrag berechnet sich aus dem Flächen- und Tierbestand sowie der aktuellen Arbeitswerte und Lohnsummen. Im aktuellen Beitragsjahr wird sich der Beitrag für die meisten Mitgliedsunternehmen erhöhen.  

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