Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht
Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
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Veröffentlicht im Mai 2015
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Dabei ist folgendes vorgesehen:
Der Grundfreibetrag soll noch in 2015 von derzeit 8.354 € auf 8.472 € erhöht werden – in 2016 dann in einem weiteren Schritt auf 8.652 €. Darüber hinaus soll auch die steuerliche Familienförderung verbessert werden:
Der Kinderfreibetrag soll für 2015 pro Elternteil von 2.184 € auf 2.256 € erhöht werden – und ab 2016 auf 2.304 €. Das Kindergeld soll in 2015 um 4 € bzw. 2 € ab 2016 erhöht werden. Parallel dazu steigt der Kinderzuschlag gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz ab dem 01. Juli 2016 von 140 € auf 160 €.
Der Gesetzentwurf ist noch von der Bundesregierung im formellen Prozess zu bestätigen.
Geschäftsführende Gesellschafterin Dipl.-Volkswirtin (FH), Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Spezialisierung auf "Grüne Gewerbebetriebe"
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