Das häusliche Arbeitszimmer in Corona-Zeiten
Nach dem Einkommensteuergesetz sind grundsätzlich Kosten für ein Arbeitszimmer sowie die Kosten für dessen Ausstattung abzugsfähig, wenn dem Arbeitnehmer oder auch Unternehmer
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Veröffentlicht im Dezember 2014
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Hintergrund: Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, Fälle von Rechtsmissbrauch oder Betrug im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsrecht, im Bereich von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung so wie bei der Inanspruchnahme von Kindergeld zu verhindern und konsequent zu ahnden. Zugleich werden die Kommunen wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus dem Verstärkten Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten ergeben, zusätzlich zu bereits beschlossenen Hilfen weiter entlastet.
Was ändert sich konkret?
Geschäftsführende Gesellschafterin Dipl.-Volkswirtin (FH), Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Spezialisierung auf "Grüne Gewerbebetriebe"
Nach dem Einkommensteuergesetz sind grundsätzlich Kosten für ein Arbeitszimmer sowie die Kosten für dessen Ausstattung abzugsfähig, wenn dem Arbeitnehmer oder auch Unternehmer
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