Vermieter kann sich bei Betriebskostenabrechnung für bestimmte Positionen eine Nachberechnung vorbehalten

Ein Vermieter kann sich in einer Betriebskostenabrechnung die Nachberechnung von Positionen vorbehalten, die er unverschuldet nur vorläufig abrechnen kann.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 10 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Die Verjährungsfrist beginnt erst, wenn der Vermieter Kenntnis von den Umständen hat, die die Nachforderung begründen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter sich eine Nachberechnung hinsichtlich einer zu erwartenden rückwirkenden Neufestsetzung der Grundsteuer vorbehalten. Nachdem das Finanzamt die Grundsteuer für mehrere Jahre rückwirkend festgesetzt hatte, übersandte der Vermieter dem Mieter eine Nachberechnung der Betriebskostenabrechnung.

Der Mieter berief sich auf die Verjährung der Nachforderung. Zu Unrecht, meinten die Richter. Diese Wertung steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung, wonach die Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung nicht schon mit der Erstellung der Abrechnung in Gang gesetzt wird, sondern erst dann, wenn der Vermieter Kenntnis von Umständen
erlangt, welche die Nachberechnung begründen.

Diese Artikel könnten Sie interessieren
Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.

» Weiterlesen

Drittes Entlastungspaket - Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber haben die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das sieht die sog. Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung laut einer Mitteilung vom 28.09.2022 auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet.

» Weiterlesen

Inflationsausgleichsgesetz- weitere Anhebung der geplanten Erhöhung von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld

Der Finanzausschuss hat angesichts der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben.

» Weiterlesen