Gutscheine und Umsatzsteuersenkung
Wir haben bereits in einer vorangegangenen Blattgrün-Ausgabe darauf hingewiesen, dass sich bei der Erstellung von Gutscheinen nur noch nach Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen unterscheiden dürfen.
» Weiterlesen
Veröffentlicht im November 2010
Dieser Artikel wurde vor etwa 11 Jahren veröffentlicht und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.
Die Bildungsprämie besteht aus 2 Komponenten:
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50 % der Fortbildungskosten max. 500 €. Der Prämiengutschein kann einmal jährlich in Anspruch genommen werden.
Beide Komponenten können auch miteinander kombiniert werden.
Aus unserer Sicht ist insbesondere der Prämiengutschein für Bezieher kleinerer Einkommen eine attraktive Möglichkeit, an Fortbildungsangeboten teilzunehmen.
Geschäftsführende Gesellschafterin Dipl.-Volkswirtin (FH), Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Spezialisierung auf "Grüne Gewerbebetriebe"
Wir haben bereits in einer vorangegangenen Blattgrün-Ausgabe darauf hingewiesen, dass sich bei der Erstellung von Gutscheinen nur noch nach Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen unterscheiden dürfen.
» Weiterlesen
Die Corona-Pandemie und Ihre Auswirkungen werden uns noch weit bis in das nächste Jahr begleiten. Die Entwicklungen bleiben weiterhin dynamisch und wir halten Sie auf dem Laufenden.
» Weiterlesen
Der Bundefinanzhof hat mit Beschluss vom 04.12.2019 V R 31/18 sich wie folgt geäußert.
» Weiterlesen