Depotübergreifende Verlustverrechnung und Freistellungsaufträge
Veröffentlicht im Dezember 2016
Immer wieder begegnen uns Fragen, was zu depotübergreifender Verlustverrechnung und zu Freistellungsaufträgen im Hinblick auf den Jahreswechsel zu beachten ist. Diese Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Artikel.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel wurde vor etwa 8 Jahren veröffentlicht und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.
Depotübergreifende Verlustverrechnung
Haben Sie bei unterschiedlichen Banken Depots, beachten Sie bitte, dass Gewinne aus einem Depot mit Verlusten im anderen Depot verrechnet werden können.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass eine so genannte Verlustbescheinigung der Bank vorliegt. Diese ist bis zum 15.12.2016 beim entsprechenden Kreditinstitut zu beantragen.
Freistellungsaufträge
Bitte kontrollieren Sie ob ihre Sparer-Freibeträge (für Ledige 801 €; für Verheiratete 1.602 €) noch korrekt verteilt sind. Die Freistellungsaufträge können jetzt noch für 2017 anders verteilt werden.